Andreas Deppner
nach § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen Zuständige Bestellungskörperschaft ist die Industrie- und Handelskammer Dresden.
Sachverständiger für Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün und Gehölzwertermittlung
 

Gehölzwerte
Wertermittlung und Teilschadensberechnung für Schutz- und Gestaltungsgrün

Die Gehölzwertermittlung ist dann notwendig, wenn Bäume oder Gehölze durch Bauarbeiten, „unsachgemäße“ Baumpflege, Verkehrsunfälle etc. dauerhaft oder zeitweise geschädigt werden und somit ihre Funktion nicht mehr oder nur noch teilweise erfüllen können. Ein weiteres Einsatzfeld der Gehölzwertermittlung ist die Wertberechnung von Bäumen, Gehölzen und anderen Plfanzen in Gärten im Rahmen von Enteignungsfragen.

Mit der gerichtlich anerkannten Methode Koch oder ZierH2000 berechnen wir Ihnen den jeweiligen Ausgleichanspruch.

Wertermittlung und Teilschadensberechnung für Schutz- und Gestaltungsgrün